Gabler
Johann Gabler
Donation
Hn. Johann Gablers und seines Weibes Fr. Barbaren Donatio mortis causa reciproca. E.E.
Rathe zu Leißnigk übergeben den 5. Aprils Anno 1664. Public: 31. Martij Ao. 1668.
Stadtgerichte Leisnig Band 13, Nr. 31 [1668]
03.02.1668. Johann Gabler und sein Weib Barbara hatten am 29. März 1664 ihr Testament
gemacht. Dieses wurde, in einer Schachtel versiegelt, am 5. April 1664 dem Stadtrat zu Leisnig zur Ratifikation übergeben. Danach mussten sie sich am 20. May (1664) abermals dazu
bekennen und anschließend in der Raths Cämmerey (das Testament) verwahrlich beylegen
laßen.
Im Testament hatten sie sich gegenseitig zu Universalerben eingesetzt, daneben aber auch ein
Legat gemacht, welches sie nun abermals bestätigen.
Weiterhin verfügen sie, dass ihre Verlassenschaft wie folgt verteilt werden soll:
400 fl an Frau Maria, Martin Günthers seel. Witwe und deren Schwester Anna, als meine
Johann Gablers nächste Muhmen.
250 fl an 7 Scheffel Feld und daran stoßenden Wiesenplan hinter Lichtenhain an Frau
Ursula, Wolf Langens d. J. Witwe, als meine, Barbara Gablerin Muhme.
200 fl H(errn) B(ürgermeister) Eraßmo Harraßen56, als meinen, Barbaren Gablerin Vetter.
100 fl Hans Friedrich Manstatten zu Wittenberg57, oder, falls er vor uns sterben sollte, dessen Tochter.
100 fl H. Johann Dittmann alhier.
Das sind zusammen 1050 fl.
Das übrige Vermögen soll dem überlebenden Teil zur freien Disposition stehen. Es wird dann
noch eine Disposition für den Fall getroffen, dass dieser überlebende Teil sich wieder verheiraten wolle.
Actum Leißnigk den 3. Februarij Anno 1668.
Hanß Gabler, Hans Arnoldt, Curatorio nomine Frauen Barbaren Gablerin.
Nachsatz
Acto hat Herr Johann Gabler undt deßen Eheweib Fr. Barbara, ihrer beyder Donationem
mortis causa reciproca, in einer Schachtel verschloßen und versiegelt, Unß dem Rathe zu
Leißnigk, durch seines H.Gablers Eheweibes Curatorem Hanß Arnolden undt Victorin
Pfundten (:weil Herr Gabler etwas unbaß und nicht ausgehen können:) überreichen laßen,
56
57
Ein Eraßmus Harras (V.: Johann, Kürschnermeister) heiratet am 31.10.1643 die Witwe Dorothea, des Amtsschössers Johann Horn (o Febr.1626). Sie ist ein geborene Graf/Greif aus Schkeuditz. Die Stammfolge ist dargeo
stellt in: Berthold, Rüdiger: Genealogische Quellen zur Stadt Leisnig in Sachsen. Schriftenreihe der Stiftung
Stoye. Marburg/Lahn: Stiftung Stoye 2004. Band 39, S. 174
Zu Manstadt vergleiche Friedrich Manstadts Testament in Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. 36 [1607] vom
02.09.1607, weiter unten behandelt.
197