Lange
Was die anderen übrigen Immobilia und Feldgüter betrifft, so haben die Erben sich darum
auch gütlich verglichen und unter sich selbst taxiert und angeschlagen und bekommen solche, wie hier nach stehet.
Erstlich die Fr: Mutter hat bekommen die sogenannte große Scheune vor hiesigem Obertore,
nebst dem kleinen Keller, taxiert
200 fl
2 Scheffel Feld, der Michel genannt mit etwas Gräserei, taxiert á
200 fl
3 Scheffel Feld, der Hasen Kopf á
100 fl
130 fl
4 1/2 Scheffel Feld auf der Rade Wiese, á
3 Scheffel Feld nach der Rade Wiese, á
84 fl
12 1/2 Scheffel und beträgt am Gelde
714 fl
Zum anderen
Justina Papsdorfin hat Felder im Wert von 415 fl bekommen.
Johanna Dorothea Falckenhagin Felder im Wert von 440 fl.
Der Sohn Christian Lange bekommt Felder im Wert von 445 fl.
Außerdem sind noch eine Menge Außenstände (Activ-Schulden) vorhanden sowie 510 fl zu
bezahlende Schulden (Passiv-Schulden). Letztere sollen nach Eintreibung der Außenstände
bezahlt werden. Sollte sich hierbei kein Ausgleich ergeben, soll die Restschuld auf alle Erben
gleichmäßig verteilt werden.
Die Mobilien und allen Hausrat behält die Mutter auf Lebenszeit.
Der Sohn Christian soll das ganze Handwerkszeug und den Tuchrahmen haben.
Nachdem alle Erben mit dem Vergleich zufrieden und einverstanden waren, haben sie ihn
eigenhändig unterschrieben und dem Rat zur Ratifikation vorgelegt.
Leißnig den 11. Juni anno 1709.
Gez.: Maria Langin
Salomon Zacharias in Cura
Fr: Marien Langin
Christian Lange
Justina Papsdorffin
Martinius Kreßner in Cura
Frauen Justinen Papsdorfin.
Johanna Dorothea Falckenhagin.
Matthes Heilmann in Cura
obiger Fr: Falckenhagin.
Die Ratifikation des Vertrages erfolgte am 6. September 1709
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