Örtel
Johann Örtel
Testament
Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. 26 [1632]
12. Mai 1632. Auszug aus dem Testament:
Im Namen der heiligen hochgelobten, unzertrennlichen Dreifaltigkeit Gottes des Vaters,
Gottes des Sohnes, und Gottes des heiligen Geistes, urkunde ich Johann Örtel:
Nachdem ich nicht allein aus täglicher Erfahrung, sondern auch aus der heiligen Schrift
mich erinnert, daß mein Leben ein Ziel habe und ich darum muß mir auch darneben zu
Gemüthe ziehen, welcher Gestalt der Prophet Jesaias den König Hiphian (?), sein Haus zu
bestellen, bemahnet: So habe ich in Betrachtung dessen, sonderlich bey meiner itzigen langwierigen Leibesbeschwerung und continuierenden Lagern, ohne jemand Einreden, mit gutem
Bedacht, bey guter ungetrübter Vernunft und Verstande, zu Verhütung allerhand Zangk und
Unrichtigkeit, beschlossen, über alle mein, wiewohl weniges Vermögen, meinen letzten Willen zu ordnen, thue auch solches hiermit und in Kraft dieses Briefes in der besten Form und
Weise, wie es nach Verordnung der Rechte und Gewohnheit, am kräftigsten und beständigsten geschehen kann oder mag, Also und der Gestalt:
Zu welcher Zeit Gott der Allmächtige über mich gebieten wird, so befehle ich meine Seele in
die gnadenreiche Hand meines Erlösers und Seligmachers JESU CHRISTI, welcher mich
durch sein Bitten, Leiden und Sterben, ohne alle meine ... Verdienst und Würdigkeit, aus lauter Gnade und Barmherzigkeit von allen meinen Sünden, und dem ewigen Tode und Verdammnis erlöset, Ihm auch durch das heilige Bad der Wiedergeburt einverleibet, und durch
die Gnade des heiligen Geistes zu seiner Erkenntnis gebracht hat. Für welche unaussprechliche Wohltat ich Ihm mit Mund und Hertzen demütig danksage und bitte seine göttliche
Allmacht, daß er mich durch seinen heiligen Geist bey seinem allein seeligmachenden Worte,
und in dem rechten christlichen Glauben, biß an mein Ende beständig erhalten, und in Ihm
zur rechten Zeit, mich seliglich, zu der freudigen Auferstehung der Toden, einschlafen lasse.
Meine Seele auch in seine gewaltigen Hände einschließen, und zum ewigen Leben bewahren
wolle. Und weil das alsdann nach meinem seeligen Abscheiden aus dieser Welt meine instituierte Erbin meinen Leib, ehrlichen und Christlichen Brauche nach zur Erden bestatten und
in sein Ruhebettlein bringen laßen sollen.
Meine zeitlichen Güther anlangend, so setze ich zu denselben allen liegenden auch fahrenden, so viel dere in meinem Munde sich ...ledigen werden, zur Erbin ein, Frau Marien, Herrn
M(agister) Georgius Arnolds Rectoris der Schulen zu S.Annaberg, und Frau Elisabethen,
Hanß Schindlers, Bürgers und Tuchmachers zu Leißnigk Eheweib, welche, ob sie schon mir
nicht gleich nahe Verwandte, dennoch meine Verlassenschaft zugleich in zwey gleiche Portiones unter sich teilen, und als ihr ererbtes Guth behalten, zu.... aber meine Schulden außerhalb diejenigen, welche auf der Hanß Schindlerin verkauften Garten, vermöge deßselben
Kaufbriefes genießen und verschrieben, und von Schindlern zu zahlen pflichtig, abtragen und
nachfolgende Legata Locastition (?) und abstatten sollen.
Als meiner Muhmen Jungfrau Annen Dietzin, Hanßen Dietzens, weiland Verwalters zur Lochen (?) hinterlaßene eheliche Tochter legire und verschaffe ich hiermit Fünfzig Gulden, der94