Örtel
gleichen auch Hanßen Schindlers beyden Töchtern Annen und Marien, jeder auch fünfzig
Gulden, welche ihnen, sobalden mein Haus verkauft wird, von den ersten Kaufgeldern ausgezahlet und entrichtet werden sollen.
Von meiner Librarey (Bücherei) beehre ich hiermit Herrn B(ürgermeister) Antonius Claußens Sohn Johanni, alle juristischen Bücher, so viel dere in solcher Librarey zu befinden, die
ihm meine Instituierte nach dem Dreißgsten folgen lassen sollen.
N.B. Weil auch meinen lieben Vatern und Muttern, desgleichen meiner verstorbenen Muhme
Frauen Marien, Herrn M(agister) Johann Örtels weiland Superintendenten zu Zeitz selig
hinterlaßene Witiben, noch keinen Leichenstein geleget worden, sollen obgenannte meine
beyden Instituirte Erben denselben gleichfalls zuschaffen (beschaffen) und legen zu lassen
schuldig sein. Was alsdann nach Bezahlung der Schulden Prestation der Legaten und schirt...
der Leichensteine übrig, solches sollen, wie gedacht, beyde genannte meine Muhmen, als
eingesetze Erbinnen, zugleiche teilen, sich friedlich und freundlich darum vergleichen, und
Gottes Segen davon als einen Ihnen von mir wohlgegönneten Stücklein Guthes gewarten …
Anmerkungen:
Zu Öertel siehe auch Band 39, Seite 322 der Schriftenreihe der Stiftung Stoye.
5 Seiten seines Testamentes sind hier abschriftlich wiedergegeben, um den Stil jener Zeit zu dokumentieren. Es folgen noch zwei weitere Seiten, die mit z. T. juristischen Formulierungen gefüllt sind,
die damals offenbar notwendig waren.
Johann Örtel ist kinderlos verstorben. Der verstorbene Zeitzer Superintendent Johann Örtel war 1542
in Borna geboren, besuchte die Universität Leipzig (1559), wurde 1565 Diacon in Geringswalde, 1571
Pfarrer in Teuchern und ab 1585 Superintendent in Zeitz. Er starb 1603.20 Er dürfte ein Bruder seines
Vaters gewesen sein.
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Grünberg, Reinhold: Sächsisches Pfarrerbuch. Leipzig: Ernst Maukisch 1940.
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