Otto
Barthel Otto
Testament
Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. 25 [1619] 21
5. Juli 1619. Barthel Ottens Weib Catharina ist schwanger, nachdem sie vorher 2 Fehlgeburten hatte. Da er nicht weiß, wie es dieses Mal ausgeht, möchte er folgendes festlegen:
Sollte er vor seinem Weib sterben, dann soll sie seine Alleinerbin sein. Sie soll Haus und Hof,
Äcker Wiesen, Gärten, Vieh, Barschaft und allen Vorrat und in Summa alles das wenige, was
sie gemeinsam zusammengebracht haben, bekommen.
Daneben setzt er Legate aus. 50 Gulden bekommt die Kirche, sein Weib soll dieselben nach
seinem Ableben bar entrichten. Dafür soll ein rot sammetner Umhang für den Altar angeschafft werden.
100 Gulden soll sie seinen Brüdern Hans Otto zu Luppa und George Otto zu Ronneburg oder
derselben Erben geben. Damit sollen deren sämtliche Forderungen abgegolten sein. Und
obwohl denselben sein Heergerät gebührt, soll doch sein Weib seine beste Hose und seinen
besten Mantel für sich behalten.
50 Gulden legiert er dem Stadtschreiber Johann Gruntzer, ihm seinen Weibe oder Erben als
Honorar, weil er ihm geholfen.
Nun setzt noch sein Weib Catharina ihren Ehemann Barthel Otto zum Alleinerben ein, falls
sie vor ihm sterben sollte. Der Kirche vermacht sie ein Legat von 50 Gulden zur Anschaffung
eines rotsammetnen Umhanges um den Altar.
Ihrem Vormund Hans Schwarz vermacht sie 100 Gulden und ihren nächsten Freunden
20 Gulden.
Anmerkungen:
Am 19.01.1642 heiratete in Leisnig ein Barthel Otto die Anna Aster. Das Paar ließ folgende Kinder taufen:
Maria
~ 09.10.1642
Johann ~ 03.12.1649
Anna
~ 08.11.1643
Georg ~ 15.12.1652
Catharina ~ 19.12.1646
Barthel ~ 08.07.1659
Catharina ~ 10.09.1648
Falls der in Stadtgerichte Leisnig Band 1 [1609 –1620], Nr. 3 Ao. 1615 genannte Barthel Otto (vgl.
Fußnote) mit dem hier genannten identisch ist, war er zur Hochzeit mit Catharina N. N., die um 1615
stattgefunden haben könnte, bereits 50/55 Jahre alt. Dafür spricht, dass er in dem vorliegenden Testament das Erbe seiner noch ungeborenen Kindern regelt. Catharina wäre dann seine 2. Frau und vermutlich um 1590/95 geboren. 1615 werden von ihm keine eigenen Kinder erwähnt. Sehr wahrscheinlich war seine Frau Margarethe schon zu alt.
In den Landsteuer-Registern erscheint 55 Jahre lang ein Barthel Otto im 2.Viertel, 1589 sogar 3-mal
(2-mal im 2.Viertel, einmal im 3.Viertel). Das würde zu der oben erwähnten Vermutung passen. Der
1644 genannte dürfte der 1642 heiratende Barthel Otto sein (* um 1620). Er ist sehr wahrscheinlich ein
Sohn der Catharina. Da aus den vorliegenden Landsteuer-Registern nicht zu ersehen ist, ob vor 1589
dort auch noch ein Barthel Otto erscheint, ist nicht auszuschließen, dass es sich zwischen 1585 und
1640 um zwei Barthel Otto handelt.
21
Zu Otto siehe auch Berthold, Rüdiger: Genealogische Quellen zur Stadt Leisnig in Sachsen. Schriftenreihe der
Stiftung Stoye. Marburg/Lahn: Stiftung Stoye 2004, Band 39, S. 324. Dort werden u. a. abgehandelt Stadtgerichte
Leisnig Nr. 1 und Nr. 3
96