Röder
Oberbette und Pfuhl überzogen nebst Bettuch (bekommen), übrigens aber, was (sie) an
Betten, Kleidung und Geräthe künfftig nöthig haben, müssen sie durch ihren Fleiß gleich der
Ältesten, entweder bey vielgenannten ihren Eltern, oder auswärts bey andern Leuthen verdienen und sich selbst schaffen, weil Vorstehendes nicht einmal geschweige denn ein mehres
vorhanden gewesen.
Indeßen so verbleiben diese 20 fl iedes seine 10 fl beyden Eltern ohne Verzinßung biß zu
Bedürfen der Ausstattung, wogegen ihr dero ieziges und künfftiges Vermögen zum Unterpfande stehen und hafften solle, biß sie versprochen (verheiratet) und ausgemachter Ausstattung wegen vergnüget worden. Wann denn nun allerseits Contrahenten sich zu diesem
Vergleich, wie er obiger maaßen über Haupt und Bogen abgehandelt worden gestanden,
auch vielgedachten 3 Töchtern erster Ehe nebst ihren Curatore von Vater und Mutter Theile,
künfftig weiter nichts zu fordern haben wollen, außer was nach hießgen Statuten nach der
Mutter seel. Todte ihnen zur (zu den) Geraden zukommen wird. Alß haben sie sich aller und
ieder Ausflüchte wie die ize (jetzt) Nohmen (?), oder ins künfftige ersonnen werden möchten,
sonderlich aber die Weibes Persohnen aller im Beysein ihrer zu gut verordneten Beneficien
und Gerechtigkeiten, krafft dieses wohl bedächtig begeben; diesen Vergleich alß zu Papier
bringen laßen, auch stet und feste darüber gehalten, einander angelobet, auch nebst kriegischen Vormündern sich eigenhändig unterschrieben und E.E.W.W. Rathe zur Ratification zu
überreichen beliebet. So geschehen Leißnigk den 1. Juni des Eintausend, Siebenhundert, und
Elfften Jahres (1. Juni 1711). Unterschrieben von
Gottfried Röther
Anna Rötherin
Johann Zimmermann
in kriegischer Vormundschaft
Annen Rötherin
Gottfried Wohlleben
in Vormundschafft
Anna Catharinen Schmiedin
Adam Friedrich Dege
in Vormundschaft
Annen Sabinin Schmiedin
Johann Nitzsche
in Vormundschafft
Anna Elisabeth Schmiedin
Ratificatio
Acto haben Gottfried Röther und deßen Eheweib cum Curatore Johann Zimmermann an
Einem und deren Kinder benantlichen Anna Catharina cum Curatore Gottfried Wohlleben,
Anna Sabina cum Curatore Adam Friedrich Degen und Anna Elisabeth cum Curatore Johann
Nitzschen andern Theile, vorstehenden Erbvergleich in Consistu Senatus vorgetragen und
umb deßen Obrigkeitliche Confirmation gebührende Ansuchung gethan. Wann denn nach beschehener Ablesung sich beyde Theile derge(stalt) in allem nochmahls bekennt und gestanden, alß ist sothaner Erbvergleich angenommen, ratificiret und dem Stadt Erbschichts Buche
einverleibet worden. Geschehen Leißnigk den 2. Junij 1711.
Jussu Senatus
Johann Georg Gregorius Stadtschreiber
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