Röder
Gottfried Röder
Erbvergleich mit seinen Stiefkindern
Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 388, Nr. [1711]
02.06.1711. Nachdem Meister Michael Schmiedt, weiland Bürger und Drechsler allhier, verwichener Zeit und zwar noch vor hiesigem großen Brande seelig verstorben und nach sich
verlaßen sein Eheweib Frau Anna und drey mit ihr gezeugten, damahls noch unerzogene
Töchter, alß haben sich diese allerseits nahmentlich die schon genannte damahls hinterlaßene Witbe Frau Anna und deren jetziger Ehemann Meister Gottfried Röther, auch Bürger
und Drechsler alhier und derselben leiblicher Bruder und kriegischer Vormund, H(err) Johann Zimmermann, Ambtsrichter am Schloßberge, ingleichen die älteste Tochter erster Ehe
Jgfr. Anna Catharina und deren Curator, Meister Gottfried Wohllebe, Bürger und Kirschner,
die mittelste Tochter Jgfr. Anna Sabina und Curator Mstr. Adam Friedrich Dege, Bürger und
Kammsetzer, und dann die jüngste Jungfer Anna Elisabeth und deren Curator Mstr. Johann
Nitzsche, Bürger und Tuchmacher allerseits alhier: Undt haben sich wegen der Verlaßenschaft, mit einander über Haupt und Bogen dermaßen verglichen: Indem nun des seel. Mstr.
Michael Schmiedts alß resp. Ehemannes Vorfahren (Verfahrens) und Vaters Verlaßenschaft
nur in dem Wohnhäußgen im Vierten Viertel der Stadt, olim (einst) nebst Wolf Langens,
zu (?) aber neben Herrn Johann Georg Rudolphs Hintergebäude und noch wenige Mobilien,
dabey an Handwerckszeug und andern Beständen: Sich aber bey damahliger gehaltener Inventur, sich laut Spezification sub A. 81 fl 15 gl Passiv Schulden gefunden, auch die 3 Töchter noch unerzogen gewesen, und Anno 1700 Hauß, Hof und alles im Feuer mit aufgangen,
daß also allerseits Erben nichts von allen Hinterlaßenem übrig geblieben. Dieweil aber der
große Gotte den ietzigen Stiefvater und (die) leibliche Mutter durch viele Mühe und Fleiß, so
weit geholfen, daß sie nicht allein das Häußgen wiederum neu aufbauen und die Kinder
unterhalten und erziehen können, daß sie so weit erwachsen, daß die älteste Tochter Jgfr.
Anna Catharina sich nunmehro ehelich versprochen: alß haben sie allerseits, nebst auch
schon genannter Frau kriegischen Vormundes, sich miteinander solcher Verlaßenschaft halber gütlich und über Haupt und Bogen gesetzet und verglichen.
Dieweiln oft genannter Stiefvater die Kinder nach Nothdurfft unterhalten und erzogen auch
die obgenannten Passiv Schulden, vor sich vertreten, und noch vertreten wollen; alß überlaßen und cediren solche auch vielgenannten drey Kinder erster Ehe ihren Stieff Vater und
leibl. Mutter, Hauß, Hof, Handwerckszeug und alles an Mobilien, und wie es Nahmen haben,
in bester Rechts Form. Hingegen versprechen diese ihren Eltern, obgleich so viel von der
Verlaßenschaft ihres seel. Vaters nicht übrig geblieben, folgendes!
Anna Catharina, weil sie diesen ihren Eltern bißher treulich und fleißig mit beygestanden
soll anitzo bekommen eine Abend Hochzeit auf 2 bis 3 Tischen. Das Geschenkte aber bleibt,
was an Gelde den Eltern; ingleichen ein Ober- (und) Unterbette und 2 Pfühle mit doppelten
Überzügen und Tüchern auch Kleider und andere Geräthe, wie es ihr bißher statt Lohns
nach und nach geschaffet worden.
Die andern beyden Töchter erster Ehe, Jgfr. Anna Sabina und Jgfr. Anna Elisabeth aber, sollen für alles und iedes zu ihrer Ausstattung jedwede 10 fl, thut beyden 20 fl, dazu ein
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