Das Eidbuch der Stadt Borna 1636 –1840
giebt einen gülden zum MeisterRecht/ein frembder aber fünff und vierzig groschen.
Extrahirt aus Gemeiner Stad Statutis.
Abraham Grünig Rei p. Bornensis Actuarius. mp.
Nachtrag:
Ein Glaser gibt 1 fl – ein frembder
2 fl Meister oder MarktRecht nach denen Brieffen.
(Übertragung)
Zu gedenken
Auszug aus den Statuten der Stadt.
Ein jeder Schuster, Riemer, Gerber, Fleischer, Seifensieder, Tuchmacher (oder) Kürschner
hat an den Rat über das Bürgerrecht hinaus 45 Groschen zum Marktrecht zu entrichten. Auch
bei eines Bürgers oder Meisters Sohn soll so verfahren werden, wie es vor alters üblich war,
nämlich, dass diese nur 12 Groschen zum Bürgerrecht zahlen, zum Marktrecht aber haben
sie wie die Fremden 45 Gr zu zahlen.
Ebenso:
Ein Schmied, Schneider, Sattler, Seiler, Schlosser, Bortenwirker, Wagner, Zeugwirker, Böttcher, Tischler und Leinweber hat 1 Gulden 3 Groschen zu zahlen.
Ein Bäcker, der eines (hiesigen) Meisters Sohn ist, gibt zum Meisterrecht einen Gulden, ein
fremder aber 45 Groschen.
Nachtrag:
Ein (hiesiger) Glaser gibt 1 Gulden, ein fremder (Glaser) hat den Urkunden gemäß 2 fl zum
Meister- oder Marktrecht zu zahlen.
Unterschrift: Abraham Grünig, Aktuar der Stadt Borna, mp. (Um 1680)
pag. 47
Juramentum Senatorum, olim praestitum.
Ich schwere, daß (ich) dem Durchlauchtigsten Churfürsten zu Sachsen und Burggrafen zu
Magdeburgk, Meinem gnädigsten Herrn, Dem Rath, und ganzer Gemeiner Stad Borna an
Rathsstuhl, darzu ich erkohren, und gnädigst bestätigt worden binn, getreu, hold und gewehr
seyn will, gemeiner Stadt Nutzen iederzeit schaffen und fördern, des Raths Sachen, so mir in
meine Pflicht und Eyd gebunden, stets in Geheimb und Verschwiegen halten will, das Recht
und die Gerechtigkeit, so viel ich dessen durch meine Vernunfft verstehen kann, helffen fördern, und dem Armen und dem Reichen, dem Feinde, als dem Freunde, dem Frembden als
dem Einheimischen, ohne einige Ansehung der Person mittheilen, und mich davon nicht lassen verhindern noch abhalten, Weder Haß, Neidt, Freundschafft und Feindschafft, Liebe,
Geschencke, Gunst, Gabe, noch sonsten einigerlei Uhrsachen, Alles, So wahr mir Gott helffe
und sein heiliges Wortt, (Datum fehlt, Handschrift des Stadtschreibers Abraham Grünigk jun., ca. 1690)
pag. 68b
Einfügungen zum folgenden Bürgermeistereid (s. pag. 69) während der Verpfändung an Sachsen-Gotha:
- dem aller Durchlauchtigsten, Großmächtigsten König in Pohlen, Churfürsten zu Sachßen
und BurgkGrafen zu Magdeburgk Friedrich Augusto meinem allergnädigsten Herrn, inglei20