Die Textdokumente aus dem Eidbuch
pag. 61
Dieser David Meißner ist auch uf sein Beschehenes Ansuchen, nach absterben seines
SchwiegerVaters, Daniel Stranzens, zum Calcanten anderweit, von E.E.Rath dato bestellet,
und angenommen ...17. Junij 1687
Anstelle des verstorbenen David Meißner wird Hanß Otto, Bürger und Tuchmacher alhier,
Calcant. 13. Juni 1692
Hannß Törpel, 1.11.1723
Christian Ernst Uhlitsch, 11.10.1734
Nachdem Johann Gottlob Törpel, Bürger und Zeugmacher, seinem Stieffvater Christian
Ernst Uhlitschen als Kornmesser cum spe succedendi dato adiungiret worden, so hat er auch
acto vorbeschriebenen Eid geschworen ...10.7.1750
Geschehen in praes. H. Bgmstr. Füllmichs, H. Bgmstr. Teuchers, H. StR. Feilgenhauers,
H. Cämm. Ammerbachs, H. Baum. (Baumstr) Pfeils, H. Baum. Stieglitzens. (Unterschr) Christian Blasius Schiffner, StSchrbr. Not.
pag 61b
Christian Ernst Uhlizsch ist gestorben; Johann Gottlob Törpel hat um Conferirung des
Dienstes angesuchet, So ist besagten Kornmesser Törpel solcher Dienst conferiret, und er auf
die abgelegte Pflicht gewiesen worden.
pag. 388
Verpflichtung des Getreydemessers. Vorhaltung. (1687)
Er soll geloben und schwören, daß, nachdem von dem Rathe alhier, er zum Getreydemesser
bey hiesiger Stadt Borna angenommen worden, er in diesem Dienst sich jederzeit rechtschaffen, treu und gehorsam verhalten, das auf dem Markt und sonst eingebrachte Getreyde
iedesmals richtig ab- und zumessen, auch hierzu kein anderes als das ihm anvertrauete und
mit dem Rathsstempel bezeichnete Gemäße gebrauchen, und niemand bevortheilen, den
wöchentlichen Marktpreis des verkauften Getreydes in die zu solchem Ende gehaltenen
Bücher zuverlässig eintragen, und solches gehörigen Orts übergeben, nicht weniger, daferne
genetztes und angefeuchtet Getreyde auf den Markt gebracht würde, solches sofort bey den
Stadtgerichten alhier anzeigen, überdieses das dermaln bestimmte Maßgeld an Einem
Pfennige von iedem Scheffel Getreyde zur Raths-Cämmerey alhier treulich berechnen und
einliefern, sich auch lediglich an der ihm geordneten Besoldung begnügen lassen, so wohl
überhaupt wie einem getreuen Diener zukommt und gebührt, sich bezeigen wolle.
Eid:
Ich, N.N. schwöre hiermit zu Gott dem Allmächtigen und Allwissenden im Himmel und auf
Erden, diesen wahren leiblichen Eid, und bestärke dadurch, daß ich allen demienigen, was
mir ietzo vorgehalten und erklärt worden, ich auch wohl verstanden und versprochen habe,
stets vest und unverbrüchlich nachkommen will:
So wahr mir Gott helfe, und sein heiliges Wort, Jesus Christus, mein Erlöser!
pag. 389b
Christian Andreas Brause, Bürger und Zeugmacher zu Borna ist an die Stelle des verstorbenen Johann Gottlob Törpels, zum Getreydemesser mit vorstehendem Eide, den er praevia
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