Das Eidbuch der Stadt Borna 1636 –1840
dem bestimmten Behuf verwendet, nicht aber verschleppet und veruntreut werden, fleisige
Obsicht führen, auch selbst nichts davon in seinen eigenen Nutzen verwenden, alles wohl
aufzeichnen, und besonders die täglich arbeitenden Gesellen und Handlanger, daß sie mit der
Arbeit zu rechter Zeit früh Morgens täglich anfangen, und Abends, wie eingeführet, aufhören, sorgfältig anhalten, was er nicht abzustellen aber zum Nutzen des Raths zu bewerkstelligen
pag. 402b
vermögend, solches dem Rath anzeigen, bey Besichtigungn und Taxation der Gebäude,
Verfertigung der Anschläge, und andern vorkommenden Verrichtungen, sich gegen Jedermann, ohne Ansehen der Personen, gewissenhaft, gleich und recht erhalten, sich auch übrigens allenthalben dergestalt bezeigen will, wie es einem rechtschaffenen/Mauerer-/Zimmer-/meister zukommt, eignet und gebühret.
Eid:
Alle demjenigen, was mir N.N. aniezo vorgehalten worden, ich auch wohl verstanden und
versprochen habe, will ich stets, vest und unverbrüchlich nachkommen;
So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort, Jesus Christus, mein Erlöser!
Borna den 28. Januar 1799
ist Mstr. Carl Gottfried Uhlmann, Bürger und Mäurer alhier, und Mstr. Johann Christian
Doberenz, Bürger und Zimmermann hiers., nachdem sie vorstehenden Eid behörig abgelegt,
und zwar ersterer als Rathsmauermstr., letzterer hingegen als Raths-Zimmermstr. angenommen worden.
Nachrichtl. uts. Carl August Richter jun. Stdtschrbr.
pag. 403
Borna den 5. August 1803.
Bei heutiger Rathssitzung ist Mstr. Johann Friedrich Schmidt, Bürger und Mäurer allhier, an
des verstorbenen Mstr. Carl Gottfried Uhlmanns Stelle als Raths-Maurermeister angenommen und mittelst vorstehenden von ihm behörig abgelegten Eides darzu in Pflicht genommen worden.
Nachrichtl. uts. Theodor Adolph Engel. Bgmstr und ad aà jur.
Borna den 4. Februar 1814,
ist acto zu Rathhause alhier, an die Stelle des verstorbenen Zimmermanns, weyl. Johann
Christian Doberenz, dessen ältester Sohn, Mstr. Johann Gottfried Doberenz, Bürger und
Zimmermann alhier, mittelst Ablegung des vorstehenden Eides als Raths-Zimmermeister alhier an- und in Pflicht genommen worden. Nachrichtl. uts. Carl August Richter, Stdtschrbr.
pag. 398
Vorhaltung für den Zieler. (1833)
Nachdem Er bei dem Bürger-Schützen-Corps zu Borna zum Zieler angenommen worden, so
soll Er vor dem jedesmaligen Bürger- und Königs-Schießen das Aufstellen der neuen Scheiben am Rathhause, ingleichen das Tragen derselben auf dem Rossenberg, nicht minder das
Hinaus- und Hereintragen auf und von dem Schießstand willig und fleißig verrichten, in dem
72