Die Textdokumente aus dem Eidbuch
Zieler-Aufenthalt, so offt als nach der Scheibe geschossen wird, auf die Schüsse genau Acht
haben, die Treffer in der Scheibe genau anzeigen, und nageln, die Fehler hingegen richtig
andeuten, dabei die größte Unpartheilichkeit und Redlichkeit zeigen, und durch unwahre und
falsche Angabe niemanden bevortheilen, diese Obliegenheiten und was ihm sonst angeheißen werden wird, während des
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Schießens und auch zur andern Zeit unverdrossen in Vollziehung bringen, die in BürgerSchützen-Angelegenheiten ihm aufgetragenen Bestellungen ordentlich entrichten, mündliche Vorladungen und Anordnungen denen Bürgerschützen überbringen, schriftliche Citationen und Verfügungen ihnen behändigen, darüber richtige Relation abstatten, die ihm anvertrauten Sachen treulich verwahren und selbige nicht veruntreuen, überhaupt auch sich, wie
es einem treuen Bürger und redlichen Manne eignet und gebühret verhalten.
Borna am 7. Junij 1833
Ist der von der hiesigen Schützengesellschaft angenommene Zieler Mstr. Gottlob Schiebold,
Bürger und Schuhmacher alhier auf die vorstehende Vorhaltung mittelst Handschlag verpflichtet worden.
Nachr. uts. Johann Gottlieb Anton. Bgmstr. ..... mp.
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Kasten-Herrn bey der Kirchen zu Borna.
H. Johann Krohnenberger ist zum Kastenherrn bestellet und solches Amtbt treulich zu verrichten, vermahnet worden.
Borna, den 21. Mai 1703 (Unterschr.) Johann Caspar Wolff
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Eydt derer Ausschuß-Personen. Vorhaltung.
Ihr sollet geloben und schwören (erstmals so!): Demnach ihr bey der Bürgerschafft allhier zu
einer Ausschuß-Person erkieset, und von E.E.Rath darzu bestätiget worden, daß ihr Gemeiner Stadt Nutzen und Frommen überall treulich beobachten und wahrnehmen, bey
Erlegung der Contribution oder Quatember-Steuern, ingleichen bey denen Servis-Geldern,
auch anderen bürgerlichen Anlagen, sowohl bey Einquartierungen, allenthalben Gleichheit
halten, helffen, und hierunter keine Person ansehen, auch mit niemand verdächtigen wider
Gemeiner Stadt Interesse correspondieren, oder sonsten darzu Anlaß geben werdet
Alle demjenigen ... (Eidformel)
(kein Datum)
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Lehnträger
Acto hat George Pfefferkorn von Dittmannsdorff bey Erkauffung des Beyerischen Feldes
Christian Christoph Herolden, Bürgern und Zeugmachern allhier, zum Lehnträger vorgestellet, welcher auch in Person solches willig übernommen, und Pfefferkornen jederzeit zu
Bezahlung derer Onerum anzuhalten versprochen.
So geschehen Borna den 28. Mart: 1735 Christian Blasius Schiffner mp. Act. jur. Not.
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