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Superintendent

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Hierarchie

Evangelische Kirche in Deutschland

Superintendent

Der/Die Superintendent/in in der Evangelischen Kirche leitet gemeinsam mit dem Kreissynodalvorstand den Kirchenkreis und vertritt ihn in der Öffentlichkeit. Er/Sie ist zuständig für die Pfarrerinnen und Pfarrer, begleitet sie in ihrem Dienst und führt Aufsicht über die Arbeit der Kirchengemeinden und der "Synodalen Dienste" (Krankenhausseelsorge, Beratung, Jugend etc.). Die Bezeichnung für vergleichbare Ämter in anderen Landeskirchen lauten in der Regel Kreispfarrer/in, Kreisoberpfarrer/in, Dekan/in oder Propst/Pröbstin.

Der (Landes- oder Kreis-) Synodalvorstand, der aus theologischen und nichttheologischen Mitgliedern besteht, leitet den jeweiligen Kirchenkreis im Auftrag der (Landes- oder Kreis-)Synode.

In ihrer/seiner Arbeit kann der/die lokale Superintendent/in unterstützt werden durch das lokale Sekretariat, seine/n Stellvertreter/in und z.B. eine/n Synodalvikar/in.

Die Bezeichnung Superintendent kommt aus dem lateinischen: "superintendens" = "Aufseher" sein Amt ist auf Landesebene ein Episkopat, eine Lehnübersetzung vom altgriechichischen "episkopus", ursprünglich ein im 2. Jhdt. aus dem Presbyterium hevorgegangenes "Hirtenamt". Der Superintendent ist auch in vielen methodistischen Kirchen und in einigen evangelischen Landeskirchen der leitende Geistliche eines Kirchenkreises bzw. einer Superintendentur (in Österreich Superintendenz), also eines Zusammenschlusses einer gewissen Anzahl von Kirchengemeinden.

Weblinks


Normdaten (Sachbegriff): GND: 4184110-4
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