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Topographia Ducatus Montani (1715)/110

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Topographia Ducatus Montani (1715)
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allmähliche Entwicklung der Bergischen Ämterverfassnng hier Einiges einzuschalten.

Als die Edelherren vom Berge (de Monte) auf privaten und öffentlichen Gerechtsamen, den Vogteischaften der Abtei Deutz sowie der Haupthöfe der erzbischöflichen Tafel, des Domkapitels und verschiedener geistlicher Korporationen des Erzstifts, dem Wildbanne in den Forsten des Deutzer Gaues, Pfand- und Lehnbesitzungen aus der Hand der Kölnischen Kirche und Anderem ihre Gewalt erbauten und eine Grafschaft Berg (comitatus de Monte, comitatus Montensis) sich bildete, welche, abgesehen von dem süd-ostwärts abgelegenen Windeck, von Mülheim am Rhein über Monheim und Hilden, den Bereich von Burg an der Wupper, sowie Schloß uud Land Angermund einschließend, bis gen Elberfeld reichte und bald durch die Einverleibung der Besitzungen kleiner Dynasten wie der Edelherrn von Ratingen, Linnep, Tevern, Eller und Hückeswagen erweitert wurde, traten aus der Reihe der den Grafen umgebenden Ministerialen naturgemäß diejenigen in den Vordergrund, welche mit der Verwaltung eines der vier Hofämter (des Marschalls, Truchseßen, Schenken und Kämmerers) betraut waren. Von diesen Hofbeamten, deren Personen im 13. und noch im 14. Jahrhunderte oft und anscheinend nach kurzer Frist wechselten, war der Truchseß oder Drost (dapifer) im Bergischen unzweifelhaft der bedeutendste und wird daher anch in den Urkunden zumeist und vor den andern Beamten genannt.[1] Denn er war der eigentliche Aufseher über die herrschaftlichen Güter, dem die Verrechnung der Einkünfte derselben in letzter Instanz oblag. Aus seiner ursprünglich einfacheren Stellung ward allmählich das Amt des Landdrosten von Berg, während diesem untergeordnet auf den Schlössern und Frohnhöfen besondere Drosten, hin und wieder auch Amtleute (officiales, officiati) und Vögte (advooati) erscheinen.[2] Auf den Stamm- und Hauptsitzen der Bergischen

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