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Topographia Ducatus Montani (1715)/111

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Topographia Ducatus Montani (1715)
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Grafen zu Altenberg (Mons vetus, Berge), Burg (Novum castrum), Angermund, Windeck, Bensberg zuerst eingesetzt, haben diese Drosten, Amtleute oder Kellner — derselbe Peter von Calcum (Calcheym, Kalcheim) heißt 1355 „officiatus“ und „amptman“ ter Byenborgh, 1356 und 1358 „kelner“, 1358 dapifer in Biginchborgh (Beyenburg) — in ihrer rechnenden uud beaufsichtigenden Thätigkeit langsam aber sicher die Kreise gezogen, in uud aus denen sich nach uud nach die Ämter des Landes bildeten. Mit den Drosten wirkten hierbei vereint die Kastellane oder Schloßverwalter, Vögte und Richter. Es ist ein festumgrenzter Bezirk, der 1296 als „iurisdictio nostra que Veste dicitur apud Porze“ begegnet (Kremer Beitr. z. Gülich. und Berg. Gesch. III., Urkk. S. 217); 1298 besteht in dem 1260 zur Grafschaft hinzu erworbenen Hückeswagen ein Kellnereiamt (officium cellerarie, s. Lacomblet, Urk.-Buch II. 1006); 1327 und 1341 geschieht des Schloßbezirks von Angermund und der Eingesessenen desselben Erwähnuug (a. a, O. III. 226. 227. 369.), 1356 des Amtes Mettmann, 1355 bis 1362 des Amtes und der Amtmänner zur Beyenburg. 1362 des Amtmanns zu Monheim, desjenigen zu Windeck und des Kellners zur Burg.[1] Nimmt man dazu, daß 1358 sechs Amtleute uud fünf Städte (Siegburg, Wipperfürth, Lennep, Ratingen und Düsseldorf) aufgezählt werden,[2] so wie daß die frühesten Spuren Bergischer Kellnereirechnungen der Zeit um 1360 angehören, so wird man kaum fehl gehen, wenn man den Zusammenschluß der Ämter im Bergischen dem Jahrzehnt zwischen 1350 und 1360

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