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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820/175
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1820 | |
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Der Stadt Seeligenstadt ist unterm heutigen die Erlaubniß ertheilt worden, zur Bestreitung eines Theils der wegen Unterstützung der dasigen Armen im Jahr 1817 entstandenen Kosten die Summe von Sechshundert dreißig zwei Gulden nach dem extraordinären Steuerfuß Lit. B. auszuschlagen. Der hieran zu leistende Beitrag ist 2 Pfennig von dem Gulden Ortssteuer-Kapital.
Darmstadt den 14.März 1820.
Kekulé. von Kuder.
Der unterm heutigen von der unterzeichneten Behörde zur Bestreitung der Communal-Ausgaben der Stadt Grüningen pro 1819 bewilligte Ausschlag beträgt auf einen Gulden Ortssteuer-Kapital:
kr. | ||
a.) der Gemeindeglieder | - | 3,54878 |
b.) der immer steuerbaren Nichtgemeindsglieder | - | 2,68397 |
c.) der vorhin Steuerfreien | - | 2,18067 |
Gießen den 1. März 1820.
Haberkorn. Knorr. |
Den Gemeinden der Herrschaft Itter wird von der unterzeichneten Behörde andurch erlaubt, den Bedarf zur Bestreitung ihrer Communal-Ausgaben pro 1819 durch Erhebung von den Beitragspflichtigen aufzubringen. Es kommt hiernach auf einen Gulden Provinzial-Steuerkapital:
glieder | Nichtgemeindsglieder | Freien | ||||||||
kr. | kr. | kr. | ||||||||
zu | Vöhl | 1 | 2,0763 | 1 | 1 | 0,9277 | ||||
" | Asel | - | 2,2692 | 1 | 1 | 0,4509 |