Einleitung
Parallel kommt ab 1403 ein zweites größeres Siegel vor. Es zeigt ebenfalls eine Bastion
mit Zinnen und einen Etagenturm. An der Mauer lehnt ebenfalls ein Schild mit einem
Löwen. Weiterhin hat das Siegel rechts und links vom Turm noch zwei Schilder, auf denen
ein nach dem Turm zugekehrter Löwe steht. (Abb. 3). Es kommt bis 1466 vor. Danach entsteht ein neues Siegel mit den Wappenbildern, welche in den heutigen Altenburger Stadtwappen noch zu finden sind. Das kreisförmige Siegel zeigt eine Bastion mit Zinnen und
Turm. An der Bastion lehnt wiederum ein Schild mit einem Löwen. Rechts und links vom
Turm werden eine Hand und eine Rose gezeigt. (Abb. 4). Zu dieser Hand im Wappen existiert eine Sage:
Im Januar 1296 wurde Friedrich der Freidige in seiner Herberge, der Sage nach im
Schwarzen Bär, bei Tische von einem Schwaben aus dem Gefolge des Königs angefallen . Ein
dazwischen springender Freiberger Bürger beschützte ihn. Dabei wurde ihm seine Hand, die
den Todesstreich auf Friedrich auffing, abgeschlagen.
Die Hand des Freiberger Bürgers hat nichts mit der Hand im Stadtwappen zu tun. Diese
bezeichnet lediglich die Gerichtsbarkeit der Stadt und erscheint erst im Wappen der Stadt
nach 1466.
Um 1600 wurden Rose und Hand im Wappen getauscht. Die Hand wurde als das wichtigere Symbol heraldisch rechts im Wappen platziert. Das heutige Wappen zeigt eine silberne
zinnenbewehrte Mauer mit einem dahinterliegenden silbernen Turm. An der Mauer lehnt ein
Wappen der Markgrafschaft Meißen mit goldenem Grund und einem ungekrönten schwarzen Löwen mit roter Zunge. Heraldisch rechts2 ist auf rotem Grund eine silberne rechte Hand
als Zeichen der niedern und hohen Gerichtsbarkeit zu erkennen. Heraldisch links befindet
sich auf silbernen Grund eine fünfblättrige rote Rose mit goldenen Samen und grünen Kelchblättern (Abb. 5).
Abb. 5
2
Rechts und links ist heraldisch so zu verstehen, dass der Schildträger den Schild vor sich hält und von ihm aus
die Felder des Schildes mit links und rechts bezeichnet werden.
15