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Portal:Fürstbistum Osnabrück

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Wappen des Bistums Osnabrück
Fürstbistum Osnabrück

Herzlich Willkommen im Portal Fürstbistum Osnabrück von GenWiki. Hier finden Familienforscher Informationen und Hilfen rund um das Fürstbistum Osnabrück im GenWiki.

Osnabrugensis episcopatus. Auctore Joanne Gigante, NLA OS K 104 Nr. 3 H
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Geografie [Bearbeiten]

Das Fürstbistum Osnabrück war ein reichsunmittelbares Territorium des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis. Sein Territorium umfasste rund 2700 Quadratkilometer. Der Landesherr war der Bischof von Osnabrück.

Karl der Große hatte um 783 das Bistum Osnabrück gegründet, dessen kirchliche Jurisdiktion von den Flüssen Ems und Hunte begrenzt wurde. Aus Stiftungen und Rechtstiteln wuchs dem Osnabrücker Bischofsstuhl im Hochmittelalter eine Landesherrschaft zu, so dass es dazu kam, dass sich dieses Territorium nicht mit dem Diözesangebiet deckte. Es umfasste im Wesentlichen das Gebiet des jetzigen Landkreises und der Stadt Osnabrück, sowie eine Exklave um Wiedenbrück in Westfalen.

Das Fürstbistum in Historischen Karten:

Historische Karten zum Fürstbistum Osnabrück (Übersichtstabelle)

1766: Carte des Hochstiffts Osnabrück

1772: Fürstbistum Osnabrück mit Ämtergliederung

1772: Osnabrugensis Episcopatus Nova Delineatio liberali opera

1774: Topografische Karte des Bistums Osnabrück

1785: Landesaufnahme des Fürstbistums Osnabrück von Johann Wilhelm Du Plat - Übersicht aller Karten beim Arbeitskreis Familienforschung Osnabrück e.V.

Landesherrschaft [Bearbeiten]

Der Landesherr des Fürstbistums Osnabrück war der Bischof von Osnabrück. Das Fürstbistum war als geistlicher Staat ein Wahlfürstentum, in dem die Bischöfe vom Domkapitel gewählt wurden. Seit dem Westfälischen Frieden 1648 kam es zu einer im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation einzigartigen Einschränkung: nachdem das Fürstbistum Osnabrück im Dreißigjährigen Krieg zeitweilig von Truppen der Liga und der Union, sowie von dänischen und schwedischen Truppen besetzt war, wurde gemäß Artikel XIII des Westfälischen Friedensvertrags und den Beschlüssen auf dem Nürnberger Exekutionstag von 1650 in der Capitulatio Perpetua Osnabrugensis („Immerwährenden Kapitulation“) festgelegt, dass die Landesherrschaft abwechselnd von einem katholischen und einem evangelischen Bischof ausgeübt werden sollte. Somit musste das Domkapitel einerseits zwischen einem frei wählbaren katholischen und andererseits einem evangelischen Bischof, der nur aus dem Hause Braunschweig-Lüneburg stammen durfte, alterieren.

Landesherrliche Wohnsitze in Osnabrück: Martinshof · Petersburg · Schloß Osnabrück

Standesvertretungen [Bearbeiten]

Das Domkapitel bildete als Stand die erste Kurie der Osnabrücker Landstände. Zweiter und dritter Stand waren die Osnabrücker Ritterschaft und die Städte Osnabrück, Iburg (jetzt Bad Iburg), Melle, Vörden, Wiedenbrück, Quakenbrück und Fürstenau, unter welchen die Stadt Osnabrück die ausschlaggebende war.

Die Stände hatten seit dem ausgehenden Mittelalter gewisse staatliche Rechte. Dazu gehörte vor allem die Steuerbewilligung und die Zustimmung und die Mitaufsicht in Angelegenheiten der Landesverteidigung und -verwaltung.

Die stehende Vertretung der Stände waren die Landräte, die zusammen mit der Land- und Justizkanzlei den Landrat bildeten.

Wappen des Fürstbistum Osnabrück Landstände im Fürstbistum Osnabrück (Portal:Fürstbistum Osnabrück)

Domkapitel || Ritterschaft || Städte: Osnabrück | Fürstenau | Iburg | Melle | Quakenbrück | Vörden | Wiedenbrück


Verwaltung [Bearbeiten]

Land- und Justizkanzlei: Im Fürstbistum Osnabrück entwickelten sich Behörden der landesherrlichen Verwaltung seit dem 16. Jahrhundert. Die erste und zunächst einzige Zentralbehörde war die sogenannte Kanzlei (auch Regierung genannt), die sowohl Regierungs- als auch Justizbehörde war. Die früheste Regierungsordnung stammt vom 15. Februar 1585. Neben und über der Kanzlei, bildete sich im 17. Jahrhundert ein engerer Rat des Fürsten heraus, der neben den wichtigeren Regierungsgeschäften auch die Kammerverwaltung wahrnahm und seit den 1660er Jahren als Geheimer Rat institutionalisiert wurde. Dadurch wurde die alte Kanzlei damit zur Land- und Justizkanzlei.

Der Geheime Rat: Da der Geheime Rat aufgrund der Alternation zwischen katholischen und evangelischen Bischöfen stets an die Person des Fürsten gebunden blieb und einem ständigen Wechsel unterworfen war, wurde die Land- und Justizkanzlei als bleibende, vom Wechsel des Landesherrn unabhängige Landesbehörde festgeschrieben.

Zentrale Sonderbehörden: Neben dem Geheimen Rat und der Land- und Justizkanzlei gab es seit 1651 ein Evangelisches Konsistorium, sowie als weitere zentrale Sonderbehörden das Oberaufseheramt (ab 1728) und das Hofmarschallamt (als Institution eingerichtet 1783), die beide allerdings ausschließlich Braunschweig-lüneburgische Ämter waren. Dem Oberaufseheramt war die Oberaufsicht über den welfischen Allodialbesitz im Fürstbistum übertragen, dem Hofmarschallamt die Oberaufsicht über Schloss und Petersburg zu Osnabrück, sowie über die fürstliche Hofhaltung.

Ämter:

Auf der unteren Ebene waren Verwaltung und Gerichtsbarkeit getrennt. Die Verwaltung lag bei den Ämtern. Neben der Wahrnehmung hoheitlicher und polizeilicher Aufgaben bestand die Verwaltungstätigkeit der Ämter vor allem in der Erhebung der landesherrlichen Einkünfte und der Verwaltung der Domanialgüter. Im Bereich der Gerichtsbarkeit hielt das Amt die sogenannten Brüchtengerichte ab, sowie Polizeigerichte für niedere Vergehen. Die Amtsführung lag beim Drosten, die Durchführung der Geschäfte besorgte der Rentmeister. Ihnen untergeordnet waren die Vögte, die zugleich Exekutivorgane der Gerichte waren.


Wappen des Fürstbistum Osnabrück Historisches Amt im Fürstbistum Osnabrück (Portal:Fürstbistum Osnabrück)

Amt Fürstenau | Amt Grönenberg | Amt Iburg | Amt Reckenberg | Amt Vörden | Amt Wittlage und Amt Hunteburg später zusammengelegt Amt Wittlage-Hunteburg


Rentmeister, Maße, Geldwerte [Bearbeiten]

Rentmeister: In jedem Amt des Fürstbistums war ein meist rechtskundiger Rentschreiber oder Rentmeister angeordnet, der den Drosten beriet, die Gefälle erhob und verrechnete und bei Verhören, Exekutionen und Brüchtengerichten die Protokolle führte. Die Capitulatio Perpetua Osnabrugensis bestimmte in Artikel 43, dass der Rentmeister "entweder im Stift gesessen oder sattsamb zu caviren schuldig sein" sollte.

Maße: Fürstbistum Osnabrück/Maße und Einheiten


Geldwerte: Osnabrücker Münzgeschichte


Kaufkraft: Fürstbistum Osnabrück/Kaufkraft

Kultur, Religion und Bildung [Bearbeiten]

Portal:Fürstbistum Osnabrück/Kultur

Steuern [Bearbeiten]
Forschung [Bearbeiten]

Portal:Fürstbistum Osnabrück/Forschung

Spezial: 375 Jahre Westfälischer Friede 2023 [Bearbeiten]
Bibliografie [Bearbeiten]

Digitalisierte Quellen: Capitulatio Perpetua Osnabrugensis · Codex Constitutionum Osnabrugensium · Idioticon Osnabrugense · Instrumentum Pacis Osnabrugensis · Osnabrücker Urkundenbuch · Rulle: Einwohnerregister 1689 · Digitale Viehschatzregister im Nds. Landesarchiv · Schatzungen im Fürstbistum Osnabrück · Reductions-Tabellen für Getraide-Maaß · mehr...

Digitalisierte Literatur: Abriß einer Verwaltungsgeschichte des Regierungsbezirks Osnabrück · Acta Osnabrugensia · Alphabetisches Handbuch der besondern Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Osnabrück · Benno, Bischof von Osnabrück · Die Anfänge des Volksschulwesens im Bistum Osnabrück · Die Kaiser- und Königs-Urkunden des Osnabrücker-Landes · Ordo ac series clericorum Wiedenbrugensium · Oßnabrückisches Eigenthums-Recht · Osnabrückische Geschichte · Osnabrücksche Geld- und Münz-Geschichte · Rittersitze des Fürstentums Osnabrück · Staatskalender Fürstbistum Osnabrück · Von den Winnerben im Hochstifte Osnabrück · mehr...

Literatur: Heimatjahrbuch Osnabrücker Land · mehr...

In Vorbereitung der 375 Jahr Feier des Westfälischen Friedens im Jahre 2023 entsteht hier ein neues Portal zum Fürstbistum Osnabrück.

Verwandte Seiten: Portal:Fürstbistum Münster

Die Portal-Chronik:

2022-02

2022-03

2022-04

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